
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen (ARVB)
Die Allgemeinen Reise und Vertragsbedingungen (ARVB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und KiteDownwind.com (KDW) als Organisator der Reise.
1. Vertragsabschluss
Durch die Anmeldung entsteht ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und KDW. Daraus resultieren Rechte und Pflichte während der von KDW organisierten Reise.
2. Konditionen
2.1. Reise nach Brasilien
An- und Abreise nach Brasilien werdne vom Teilnehmer indiiduell organisiert und sind nicht bestandteil des Vertrages
2.2. Reisepreis
Der Preis kann in CHF oder Euro vereinbart werden und gilt pro Person inkl. MwSt.
2.3. Zahlungsbedingungen
Die Reservation ist verbindlich sobald der vereinbarte Betrag für deine Reise auf unserem Konto eingetroffen ist.
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3. Annullierung
3.1. Annullierungskosten
Bei einer allfälligen Annullierung entstehen dir folgende Kosten.
Bis 30 Tage vor Abreise: 50%
30 - 15 Tage vor Abreise: 60%
14 - 8 Tage vor Abreise: 70%
7 - 4 Tage vor Abreise: 80%
3 - 0 Tage vor Abreise: 100%
3.2. Ersatzperson
Im Verhinderungsfall ist es möglich, dass die Reise von einer durch den Teilnehmer bestimmte Ersatzperson angetreten wird, sofern diese das gebuchte Arrangement zu den gleichen Bedingungen übernimmt und die allgemeinen Bedingungen, insbesondere in kitetechnischer Hinsicht, erfüllt. Siehe ARVB Punkt 8.
3.3. Abbruch der Reise
Sollte der Teilnehmer die Reise unterwegs abbrechen müssen, können leider keine Kosten zurückerstattet werden.
4. General-Haftungsauschlussklausel der KDW
4.1. Haftung von KDW
KDW organisiert die Unterkünfte und stellt die Logistik für die Reise zur Verfügung. Das heisst KDW transportiert das Gepäck für Kitesurfer welche auf eigenes Risiko und Gefahr auf dem Wasser von Punkt A zu Punkt B kiten. Das Begleitfahrzeug befindet sich wenn immer möglich am Stand, wodurch die Möglichkeit besteht, dass bei wechselnden Windverhältnissen die Kites getauscht werden können. KDW übernimmt keinerlei Haftung, bei Unfällen auf dem Wasser.
4.2. Haftung der Teilnehmer
Der Teilnehmer trägt das volle Risiko welches bei der Ausübung des Kitesurfens entstehen kann. Der Teilnehmer übernimmt die volle Verantwortung für sein Verhalten auf dem Wasser und an Land.
5. Gesundheitsvorschriften
Der Teilnehmer bestätigt über einen eigenen, vollständigen Versicherungsschutz zu verfügen und keine Ansprüche gegenüber KDW geltend zu machen.
6. Eigene Versicherungen
6.1. Annullierungskosten-Versicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer individuellen Annullierungskostenversicherung.
6.2. Krankenversicherung
Wir empfehlen, bei der privaten Krankenkasse eine Bestätigung über den Versicherungsschutz in Brasilien zu verlangen. (Confirmation of insurance in englischer Sprache.)
6.3. Haftpflichtversicherung / Reisegepäckversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer individuellen Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung. Diese sind oft in der Hausratsversicherung eingeschlossen. Spezifische Kite-Haftpflichtversicherungen bietet der VDWS an.
Links zu allen Versicherungen siehe unten.
Der Teilnehmer ist selber für seine medizinische Vorsorge (Impfungen) und die physische Grundfitness verantwortlich
7. Tourenleiter
Der Tourenleiter führt die entsprechende Tour. Er ist nicht für die Sicherheit der einzelnen Teilnehmer auf dem Wasser oder an Land verantwortlich. Erkrankt oder verunfallt ein Tourenleiter während einem Kite Downwind und muss diese deswegen abgebrochen werden, so haben die Teilnehmer Anspruch auf eine anteilsmässige Rückvergütung. Es besteht kein Anrecht auf eine weitergehende Entschädigung.
8. Sicherheit
Diese Trips richten sich ausschliesslich an erfahrene Kiteboarder. Der Teilnehmer übernimmt für sein Verhalten auf dem Wasser wie an Land die volle Verantwortung.
Insbesondere erfüllt der Teilnehmer folgende Voraussetzungen und Fähigkeiten in Bezug auf die Ausübung des Kitesurfens:
- Starten des Kites im Wasser
- Bodydrag upwind
- Downwind-Kurs fahren auf toeside
- Selbstrettung
- Kenntnis des Sicherheitssystem, Auslösemechanismus des eigenen
Materials
Den Ausführungen der täglichen Briefings ist folge zu leisten.
9. Kitematerial
Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich dass sein Material jederzeit in funktionsfähigem Zustand ist. Während der ganzen Reise ist einzig der Teilnehmer für sein persönliches Material verantwortlich. Das beinhaltet die Lagerung sowie das vollständige Verladen bei Transfers.
10. Durchführung
Sollte eine Reise durch die KDW abgesagt werden müssen, so wird dem Kunden die bereits geleistete(n) Zahlung(en) zu 100% zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
11. Programmänderung
KDW hat das Recht auf Grund meteorologischer oder anderen, unvorhersehbaren Gegebenheiten, Programmänderungen vorzunehmen.
12. Wartezeiten unterwegs
Sollte ein Teilnehmer auf Grund defekten Materials oder ungenügenden Kite-Kenntnissen die Gruppe laufend aufhalten oder sogar sich selbst gefährden, kann der Tourleiter von KDW veranlassen, dass dieser Teilnehmer die Reise, insbesondere die Downwind Etappen, im Auto absolviert.
Unerwartete Verzögerungen durch Pannen an einem Fahrzeug oder anderen unvorhersehbaren Umständen dürfen zu keinen Haftungsansprüchen gegenüber KDW führen.
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13.Teilnehmerzahl
mindestens: 3 Teilnehmer
maximal: 7 Teilnehmer
14. Beanstandungen
Allfällige Beschwerden sind während der Reise direkt an den Tourenleiter zu stellen. Nach der Beendigung der Tour können diese nicht mehr berücksichtigt werden.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bern (Schweiz) Es gilt schweizerisches Recht. Klagen gegen KDW können nur in Bern (Schweiz) angebracht werden.
16. Kontakt in Brasilien
KiteDownwind.com, Barra Grande, Piaui
martin.haenni@me.
+41 79 208 62 72
Links für allfällige Versicherungen:
Annullierung:
http://www.allianz-assistance.ch/content/2/de/reiseversicherung
Haftpflicht für Kiter
http://www.vdws.de/safetytool/
Kranken- Unfallversicherung
Mit der eigen Krankenversicherung abklären und Bestätigung der Leistungen im Ausland.
Reisegepäck- und Privathaftpflichtversicherung:
Meistens in der Hausratsversicherung eingeschlossen. Zusatzleistungen sind oft beim Kreditkartenanbieter oder in der Reiseversicherung integriert.
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